(1) „Kunde“ ist die natürliche oder juristische Person, die basierend auf einer vertraglichen Vereinbarung rechtmäßig über die SaaS- Plattform von Hexis einen oder mehrere Dienste bezieht. (2) „Software as a Service“ bzw kurz „SaaS“ ist ein Modell der Software-Verteilung, bei dem der Verkäufer bzw. Service-Bereitsteller dem Kunden die Software über ein Netzwerk, typischerweise das Internet, zur Verfügung stellt und selbst das Software-Hosting bzw. die Software-Wartung übernimmt. (3) „SaaS-Plattform“ bzw. “Plattform” des Anbieters meint den Server des Anbieters oder den Server eines Dritten, der vom Anbieter genutzt wird, um den Zugang und die Nutzung von IT-Dienstleistungen, sogenannten „Software-as-a-Service“- Leistungen, und damit zusammenhängenden Informationen zu ermöglichen. (4) „SaaS-Dienst“ bzw nur „Dienst“ bezeichnet im Rahmen dieser Vereinbarung eine vordefinierte SaaS-Dienstleistung im Bereich der Informationstechnologie, die über die SaaS-Plattform bereitgestellt wird. Die konkrete Leistung eines jeden Dienstes wird durch eine entsprechende, vorformulierte Leistungsbeschreibung definiert. Innerhalb eines Dienstes sind einzelne Leistungspakete konkretisiert, die sich durch unterschiedliche Leistungsumfänge innerhalb des angebotenen Dienstes auszeichnen. (5) „Abonnement“ ist das vertraglich gesicherte Recht auf Bezug gleichartiger Leistungen, in diesem Fall SaaS-Dienste, in inhaltlich und zeitlich entsprechend der Leistungsbeschreibung vereinbartem Ausmaß. Die Rechte zur Nutzung der SaaS- Dienste werden als „Benutzer-Abonnements“ bzw. „User-Abonnements“ verkauft und dürfen von nicht mehr als der vorgesehenen Anzahl an Benutzern bezogen werden. (6) „Bestellung“ bezeichnet den Vorgang der verbindlichen Bestellerklärung eines oder mehrerer Dienste durch einen Kunden. (7) „Freischaltung“ bezeichnet die Freigabe bzw. zur Verfügungstellung von Diensten durch Hexis nach Abschluss der Bestellung durch den Kunden.
(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der jeweils gültigen Fassung gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen SaaS- Dienste von Hexis. (2) Bei widersprüchlichen Regelungen gehen schriftliche Individualvereinbarungen zwischen Hexis und dem Vertragspartner diesen AGB vor. (3) Die jeweils gültige Fassung dieser AGB kann jederzeit unter www.hexis.ai eingesehen und abgerufen werden. (4) Hexis behält sich die jederzeitige Änderung dieser AGB vor. (5) Abweichende Vertragsbedingungen des Vertragspartners, insbesondere AGB sowie Einkaufsbedingungen des Vertragspartners, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn Hexis diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Andere Vertragsbedingungen des Vertragspartners gelten daher nur, sofern Hexis diese vorab schriftlich ausdrücklich anerkennt.
(1) Hexis erbringt für seine Kunden über das Internet SaaS-Dienstleistungen. Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung von SaaS-Diensten und Daten sowie Informationen im Zusammenhang mit diesen Diensten über das Internet durch Hexis zur Nutzung durch den Kunden entsprechend der jeweiligen Leistungsbeschreibung des abonnierten Dienstes gegen Entgelt für die Dauer dieses Vertrages. (2) Der Vertragsgegenstand sowie die Zahlungskonditionen ergeben sich aus den in den Leistungsbeschreibungen, Leistungspaketen und Preislisten der abonnierten Dienste getroffenen Vereinbarungen. Subsidiär gelten diese AGB. (3) Ein Anspruch auf Entwicklung von gesonderten Programmen bzw. die Abänderung von Standardsoftware für besondere Kundenanforderungen besteht prinzipiell nicht, sofern nicht einzelvertraglich und schriftlich vereinbart. (4) Die Nutzung der Leistung erfolgt durch Einloggen auf der Plattform sowie durch Informationsaustausch mit deren Daten-Schnittstellen. Für den Abruf der zur Verfügung stehenden Leistungen und Informationen ist der Kunde selbst verantwortlich. (5) Hexis stellt die Dienste als „Software-as-a-Service“ entsprechend den jeweiligen Leistungsbeschreibungen der Dienste selbst sowie der Leistungspakete innerhalb der Dienste zur Verfügung und ergreift angemessene Maßnahmen, um diese Dienste konstant verfügbar zu halten. Dennoch kann eine 100%ige Verfügbarkeit nicht garantiert werden. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die nicht in der Sphäre von Hexis liegen, können zu Unterbrechungen oder zu einer temporären Einstellung des Dienstes führen. (6) Die Überwachung der Grundfunktionalität der Dienste erfolgt laufend. Reagiert wird auf schwerwiegende Fehler, die die Nutzung unmöglich machen bzw. zumindest stark einschränken, sofern es die sonstige Auslastung zulässt, laufend während der üblichen Geschäftszeiten (Montag-Freitag 9- 17 Uhr) ab Information durch den Kunden oder Kenntnis von Hexis. Engere Reaktionszeiten bestehen nur basierend auf den Leistungsbeschreibungen der jeweiligen Dienste bzw. Leistungspakete. Hexis wird den Kunden rechtzeitig über Wartungsarbeiten informieren, sofern diese die Nutzung der Software beeinträchtigen. (7) Hexis behält sich das Recht vor, die zur Erbringung der Dienste eingesetzten Einrichtungen nach freiem Ermessen zu ändern, wenn keine wesentliche Beeinträchtigung der Dienste zu erwarten ist. (8) Die durch Hexis im Rahmen seiner Software verwendeten Methoden entsprechen dem „State-of-the-Art“. Trotzdem übernimmt Hexis keine Haftung für Ergebnisse, die nicht den Erwartungen entsprechen, nicht zuletzt auch deshalb, weil die Qualität der Ergebnisse stark von der Qualität der Angaben/Daten des Kunden abhängig ist. (9) Leistungen von Hexis, die der Kunde über den vereinbarten Leistungsumfang hinaus in Anspruch nimmt, sind nach tatsächlichem Aufwand zu den gültigen Sätzen zu vergüten. Dazu zählen insbesondere Leistungen außerhalb der üblichen Geschäftszeiten von Hexis, das Analysieren und Beseitigen von Störungen und Fehlern, die durch unsachgemäße Handhabung durch den Kunden oder sonstige nicht von Hexis zu vertretende Umstände entstanden sind. Ebenso bedürfen Schulungsleistungen einer gesonderten Vereinbarung und sind grundsätzlich nicht im Leistungsumfang enthalten.
(1) Sämtliche Angaben und Angebote von Hexis zu den dargebotenen Leistungen sind – sofern schriftlich nichts Gegenteiliges vereinbart wurde – unverbindlich und freibleibend. Der Vertrag tritt mit der Einrichtung eines Benutzerkontos oder konkludent durch Beginn mit der Leistungserbringung durch Hexis in Kraft, beispielsweise durch Freischaltung des Dienstes zur Nutzung durch den Kunden. (2) Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der einzelnen Dienste. Sofern darüber keine Vereinbarung getroffen wurde, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit. (3) Der Vertrag kann jederzeit durch die Löschung des Benutzerkontos oder per E-Mail an info@hexis.ai gekündigt werden. Die Bedingungen bzgl. Befristung und Kündigung gelten nur insofern in den Leistungsbeschreibungen der abonnierten Dienste nichts anderes vereinbart wird. (4) Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes können, unabhängig von einer Kündigung, weitere Sanktionen, wie insbesondere die Löschung von Inhalten oder die Sperrung des Zugangs, durch Hexis verhängt werden.
(1) Soweit der gegenständliche Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt, werden keiner Vertragspartei irgendwelche Rechte am geistigen Eigentum der jeweils anderen Partei gewährt. Alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte und sonstigen gewerblichen Schutzrechte oder sonstigen Rechte an schutzfähigen Materialien, die im Rahmen der Nutzung der Plattform und deren Dienste zur Verfügung gestellt werden, bleiben alleiniges geistiges Eigentum des jeweiligen Inhabers. (2) Nutzungsrechte an den Daten der Kunden a. Der Kunde bleibt Alleinberechtigter an seinen Daten. Hexis erkennt den vollen Schutz des Besitzes des geistigen Eigentums an den vom Kunden übermittelten und verarbeiteten Daten an. (3) Nutzungsrechte an der Software a. Hexis räumt dem Kunden das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die in diesem Vertrag angeführten Dienste während der Dauer des Vertrages als „Software-as-a-Service“ bestimmungsgemäß in unveränderter Form zu nutzen. b. Sofern keine gesonderten Vereinbarungen getroffen werden, werden dem Kunden keine weitergehenden Rechte an der Software übertragen. Der Kunde ist nicht berechtigt die Software Dritten zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Die Weitervermietung der Software bzw. die Überlassung der Lizenz an Dritte wird ausdrücklich untersagt. Entsprechend wird sowohl die unentgeltliche Weitergabe bzw. der entgeltliche Wieder- und/oder Weiterverkauf von über die SaaS- Plattform bezogenen Informationen und Dienstleistungen sowie der von Hexis bereitgestellten Unterlagen, insbesondere Dokumentationen und Handbücher zur Software, untersagt. Hinsichtlich eines Verstoßes gegen die Bestimmungen dieses Absatzes behält sich Hexis alle Rechte und Ansprüche vor, insbesondere die Geltendmachung von Schadensersatz.
(1) Die durch Hexis im Rahmen seiner Software und SaaS-Dienste verwendeten Methoden entsprechen dem allgemein anerkannten Stand der Technik. Insbesondere bei Programmierleistungen und der Zurverfügungstellung von SaaS-Diensten kann das Auftreten von Programmfehlern allerdings nicht völlig ausgeschlossen werden. Daher übernimmt Hexis keine Haftung für die Fehlerfreiheit der Software, sofern diese im Rahmen des vertraglich Vereinbarten grundsätzlich brauchbar ist. Darüber hinaus übernimmt Hexis keine Haftung für Ergebnisse, die nicht den Erwartungen entsprechen, nicht zuletzt auch deshalb, weil die Qualität der Ergebnisse stark von der Qualität der Angaben/Daten des Kunden selbst abhängig ist. (2) Des Weiteren haftet Hexis nicht für zeitliche Ausfälle der Server oder Übertragungsstörungen, Datenverluste, die inkorrekte Funktionsfähigkeit einzelner Programme, insbesondere sofern diese durch eine Fehlkonfiguration des Kunden verursacht wird. (3) Mängel, die den vertragsgegenständlichen SaaS-Dienst unbrauchbar machen, berechtigen nur bei Vorliegen aller folgender Voraussetzungen zur Entgeltminderung: a. Der Mangel liegt in der Sphäre von Hexis begründet, b. der Mangel ist im Falle von Unternehmergeschäften Hexis innerhalb einer Woche ab Kenntnis schriftlich oder elektronisch per Mail unter genauer Angabe und Beschreibung des Mangels angezeigt worden. c. Der Mangel wurde ab Kenntnis durch Hexis nicht innerhalb einer Arbeitswoche in einer Art und Weise verbessert bzw. umgangen, sodass der SaaS-Dienst grundsätzlich im Rahmen des vertraglich Vereinbarten wieder brauchbar ist. (4) Hexis verpflichtet sich, die Mängelbehebung so rasch wie möglich durchzuführen. Der Vertragspartner ist demgegenüber verpflichtet, Hexis den für die Mängelbeseitigung erforderlichen Zugriff zu gewähren und alle zur Mängelbeseitigung erforderlichen Untersuchungen und Maßnahmen zu gestatten. Soweit eine Mängelbeseitigung infolge eines Verstoßes gegen die Mitwirkungspflicht des Vertragspartners durch selbigen unmöglich oder untunlich ist, ist Hexis von der Pflicht zur Mängelbeseitigung befreit. (5) Für Mängel, die – wenn auch nur teilweise – auf das Verhalten des Vertragspartners oder eines diesem zurechenbaren Dritten zurückzuführen sind, ist jegliche Haftung ausgeschlossen. (6) Hexis haftet dem Vertragspartner für nachweislich durch Hexis rechtswidrig verursachte Schäden nur im Falle groben Verschuldens. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Personenschäden. Dies gilt sinngemäß auch für die Haftung für Erfüllungsgehilfen von Hexis. (7) Der Schadenersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; eine Haftung besteht überdies nur bis zur Höhe der Auftragssumme. (8) Die Haftung für Mangelfolgeschäden – insbesondere entgangener Gewinn, Kosten der Betriebsunterbrechung, Datenverluste oder Ansprüche Dritter – wird ausdrücklich ausgeschlossen. (9) Schadenersatzansprüche können nur innerhalb von sechs Monaten, nachdem der Vertragspartner von dem Schaden Kenntnis erlangt hat, spätestens aber innerhalb eines Jahres nach Eintritt des (Primär-)Schadens aufgrund des anspruchsbegründenden Ereignisses, gerichtlich geltend gemacht werden. Die Beweislast für das Verschulden von Hexis, das Vorliegen und die Höhe des Schadens obliegt dem Vertragspartner. (10) Soweit und solange Verpflichtungen infolge höherer Gewalt, wie insbesondere Krieg, Terrorismus, Naturkatastrophen, Feuer, Streik, Aussperrung, hoheitliche Eingriffe, Ausfall der Stromversorgung, Ausfall von Transportmitteln, Ausfall von Telekommunikationsnetzen bzw. Datenleitungen, nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt werden können, stellt dies keine Vertragsverletzung dar, sondern entbindet die Vertragsparteien für die Dauer des Ereignisses von der Erfüllung der Vertragspflichten aus dem Vertrag. Der an der Erfüllung des Vertrages gehinderte Vertragsteil ist verpflichtet, den anderen Vertragsteil unverzüglich unter Darlegung der ihn an der Erfüllung des Vertrages hindernden Umstände zu benachrichtigen. Er wird darüber hinaus alles in seiner Macht Stehende und wirtschaftlich Vertretbare unternehmen, um das Leistungs- bzw. Abnahmehindernis unverzüglich zu beseitigen. (11) Hexis ist zur sofortigen Sperre des SaaS-Dienstes berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind bzw. die Rechte Dritter verletzen. Ein solcher begründeter Verdacht liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte oder Behörden Hexis davon in Kenntnis setzen.
Der Kunde verpflichtet sich alle Maßnahmen von Hexis zu unterstützen, die für die Leistungserbringung erforderlich sind und des Weiteren selbst alle zur Leistungserbringung notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, die nicht im Leistungsumfang von Hexis enthalten sind. Der Kunde wird dabei alle ihm obliegenden Mitwirkungspflichten so zeitgerecht erbringen, dass Hexis in der Leistungserbringung nicht behindert wird. Beistellungen und Mitwirkungen des Kunden erfolgen grundsätzlich unentgeltlich. Insbesondere sind die Pflichten des Kunden folgende: a. Der Kunde ist selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der Dienste erforderlichen Daten verantwortlich. b. Sofern dem Kunden die selbständige Eingabe und Pflege seiner Daten aus Gründen, die in der Sphäre von Hexis liegen, unmöglich ist oder weil vertraglich Entsprechendes vereinbart wurde, stellt der Kunde zu den vereinbarten Terminen und auf eigene Kosten sämtliche von Hexis zur Durchführung des Auftrages benötigten Informationen, Daten und Unterlagen in der von Hexis geforderten Form zur Verfügung und unterstützt Hexis bei der Problemanalyse und Störungsbeseitigung. c. Bei der Nutzung der Inhalte und der Software von Hexis sind die anwendbaren Gesetze sowie alle Rechte Dritter zu beachten. Es ist insbesondere untersagt ohne entsprechende Berechtigung gesetzlich, zB durch das Urheber-, Marken- oder Patentrecht, geschützte Inhalte zu verwenden. Weiters ist die böswillige Nutzung von Software oder Scripts in Verbindung mit der Nutzung der Software von Hexis untersagt. d. Der Kunde ist verpflichtet, den Zugang zur Software durch unberechtigte Dritte zu schützen. Dazu ist er verpflichtet seine Zugangsdaten gegenüber Dritten geheim zu halten und mit seinen Mitarbeitern und Auftraggebern entsprechende Geheimhaltungsvereinbarungen zu treffen. e. Der Kunde wird auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko für eine Netzanbindung sorgen.
Hexis ist befugt, sich zur Bereitstellung von SaaS-Diensten eines Substituten zu bedienen. Es wird mit diesen, in seinem eigenen Namen und auf eigene Rechnung, schriftliche Vereinbarungen treffen, die die Einhaltung aller Bestimmungen dieses Vertrages gewährleisten. Dies inkludiert auch die Geheimhaltungspflicht und die Einräumung von Nutzungsrechten entsprechend den vorliegenden Bestimmungen.
(1) Hexis verpflichtet sich, verantwortungsbewusst mit den persönlichen Daten umzugehen, die im Laufe des Vertragsverhältnisses bekannt werden. Diese, sich aus Ihrer Registrierung für die Leistungen von Hexis sowie aus der Nutzung der Dienste ergebenen personenbezogenen Daten werden daher nur erhoben, gespeichert und verarbeitet, soweit dies zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlich und durch gesetzliche Vorschriften erlaubt ist. (2) Übergibt der Kunde im Rahmen der Auftragsabwicklung personenbezogene Daten an Hexis, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist. Hexis übernimmt keine Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit der für den Kunden verarbeiteten Daten und Inhalte. Die Zulässigkeit der Übermittlung von Daten sowie die Verarbeitung derselben durch Hexis sind durch den Kunden sicherzustellen. (3) Hexis verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Datenschutzgesetzes (DSG) und des Telekommunikationsgesetzes (TKG 2003) einzuhalten. Weiteres regelt die Datenschutzerklärung.
Verbraucher sind gem § 11 Abs 1 FAGG dazu berechtigt, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen von diesem Vertrag zurückzutreten. Da die SaaS-Dienstleistungen von Hexis nach Verbrauch verrechnet werden und das Vertragsverhältnis jederzeit durch Löschen des Benutzerkontos auf der Plattform beendet werden kann, ist ein Widerruf grundsätzlich nicht notwendig. Bis zu diesem Zeitpunkt bereits erbrachte Leistungen werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
Die auf den Produktseiten genannten Preise pro Einheit verstehen sich in Euro exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer und etwaiger sonstiges Preisbestandteile. Der Rechnungsbetrag für den genannten Zeitraum wird anhand des Verbrauchs in Einheiten festgestellt. Die Zahlung erfolgt wahlweise mittels Kreditkarte oder SEPA Direct Debit und wird über den Zahlungsdiensteanbieter Stripe, 510 Townsend Street, San Francisco CA 94103, USA durchgeführt. Im Rahmen der europäischen Zahlungsdienstrichtlinie (PSD2) erklärt sich der Kunde einverstanden damit, dass Hexis bzw. sein Zahlungsdiensteanbieter Stripe Transaktionen durchführt, die in Abwesenheit und im Namen des Kunden erfolgen (Merchant Initiated Transactions). Die Rechnungslegung erfolgt jeweils am Ende des Abrechnungszeitraums per E-Mail.
(1) Die Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch. Die englische Übersetzung dient ausschließlich Informations- und Verständigungszwecken. (2) Der Vertrag unterliegt österreichischem materiellem Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Für Verbraucher aus der Europäischen Union gelten die entsprechenden Bestimmungen der Rom I Verordnung. (3) Sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, gilt als Erfüllungsort der Sitz von Hexis. (4) Bei Unternehmergeschäften ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das sachlich zuständige Gericht in Wien. Für Verbrauchergeschäfte gelten die gesetzlichen Bestimmungen. (5) Sämtliche Verträge über die Hauptleistung als auch etwaige Nebenabreden bedürfen der Schriftform bzw. der elektronischen Form. (6) Hexis behält sich das Recht vor die AGB im Falle geänderter Gesetzeslage oder Rechtsprechung bzw. bei Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse entsprechend abzuändern. In diesem Fall wird der Kunde in angemessener Frist vorab schriftlich bzw. elektronisch verständigt. Erfolgt seitens des Kunden binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung keine schriftliche Kündigung, werden die Änderungen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. (7) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig, undurchsetzbar und/oder ungültig sein oder werden, gilt, dass dies nicht die Nichtigkeit, Undurchsetzbarkeit und/oder Ungültigkeit der gesamten AGB bzw. des gesamten Vertrags zur Folge hat. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen gilt eine solche wirksame Bestimmung als vereinbart, wie die Vertragsparteien sie voraussichtlich vereinbart hätten, wenn ihnen bei Abschluss dieses Vertrags die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder das Fehlen der betreffenden Bestimmungen bewusst gewesen wäre.